Green Air AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für alle Leistungen der Green Air AG

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Green Air AG (nachfolgend «Unternehmung») und ihren Auftraggebern (nachfolgend «Auftraggeber») über die Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und den Unterhalt von HLK-Anlagen (Heizung, Lüftung, Klima, Sanitär). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn die Unternehmung diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Offerten der Unternehmung sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Unternehmung oder durch die Ausführung der Leistung zustande. Mündliche Abreden, Zusicherungen und Zusatzvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Unternehmung, um verbindlich zu sein.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum jeweils gültigen Satz, sofern nicht anders vereinbart. Bei Festpreisverträgen gelten die vereinbarten Preise für die ausdrücklich vereinbarten Leistungen; Mehr- oder Minderleistungen werden separat abgerechnet.

Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen von 5 % p. a. sowie allfällige Mahngebühren. Die Unternehmung behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug die Arbeiten einzustellen.

4. Ausführung der Arbeiten

Die Unternehmung führt die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen Normen (SIA, suissetec, EN) sowie den behördlichen Vorschriften aus. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die vereinbarten Vorleistungen und die erforderlichen Zugänge rechtzeitig bereitgestellt werden. Verzögerungen infolge fehlender Vorleistungen oder Zugänglichkeit gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Die Unternehmung ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen, bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.

5. Termine und Fristen

Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich, soweit die Voraussetzungen durch den Auftraggeber erfüllt sind. Bei höherer Gewalt, behördlichen Massnahmen, Lieferengpässen oder anderen unverschuldeten Hinderungsgründen verlängern sich die Fristen um die Dauer des Hindernisses. Die Unternehmung wird den Auftraggeber über solche Ereignisse unverzüglich informieren.

6. Abnahme und Gefahrübergang

Nach Fertigstellung der Arbeiten ist eine gemeinsame Abnahme durchzuführen. Mit der Abnahme gehen Gefahr und Nutzen auf den Auftraggeber über. Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, hat der Auftraggeber diese schriftlich zu protokollieren. Nicht gerügte Mängel gelten als genehmigt, sofern sie bei sorgfältiger Prüfung erkennbar waren.

7. Gewährleistung und Mängelrüge

Für Mängel an erbrachten Leistungen leistet die Unternehmung Gewähr gemäss Art. 367 ff. OR. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.

Die Gewährleistungspflicht entfällt bei Schäden durch unsachgemässe Bedienung, fehlende oder unzureichende Wartung, eigenmächtige Eingriffe Dritter oder normale Abnutzung.

8. Haftungsbeschränkung

Die Unternehmung haftet nur für direkte Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert der jeweiligen Leistung begrenzt.

9. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Anlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Unternehmung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, über diese Gegenstände zu verfügen, bevor der Kaufpreis vollständig beglichen ist.

10. Datenschutz

Die Unternehmung verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschliesslich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

11. Änderungen der AGB

Die Unternehmung behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB sind massgebend.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Schlieren, Kanton Zürich, sofern nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.